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Versicherungsschäden

Versicherungsschäden wie z.B. Brandschäden, Grundberührung oder Schäden am Rumpf sind lästig!

Gerne übernehmen wir die komplette Abwicklung der Schäden für Sie!

Vom Gutachter über die Versicherung bis hin zur Schadensbeseitigung kümmern wir uns um alles, wenn Sie es wünschen.

Durch unser Team bestehend aus Schiffbauingenieuren, Bootsbauern, Schiffspflegern und unseren Partnerbetrieben, können wir Ihnen nahezu jede Leistung anbieten.

Bei Schäden sprechen Sie uns gerne an!

Der genaue Ablauf von Versicherungsschäden an Booten kann je nach Versicherungsgesellschaft und individuellem Versicherungsvertrag variieren. Hier ist jedoch eine allgemeine Zusammenfassung des typischen Ablaufs:

  1. Schadensmeldung: Der Bootseigner oder Versicherungsnehmer sollte den Versicherer umgehend über den Schaden informieren. Dies kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Es ist wichtig, alle relevanten Details zum Schaden, wie Datum, Ort, Ursache und eine Beschreibung des Vorfalls, anzugeben.

  2. Dokumentation des Schadens: Der Versicherungsnehmer sollte Fotos oder Videos des Schadens am Boot machen, um die Dokumentation zu unterstützen. Es können auch Schadensberichte oder Gutachten von Fachleuten wie Bootssachverständigen oder Werften erforderlich sein.

  3. Schadenbewertung: Der Versicherer wird den Schaden bewerten, um festzustellen, ob er durch die Versicherungspolice abgedeckt ist. Hierbei können weitere Informationen oder Unterlagen angefordert werden. Gegebenenfalls wird ein Sachverständiger beauftragt, den Schaden zu begutachten und eine Schätzung der Reparaturkosten vorzunehmen.

  4. Schadenregulierung: Wenn der Schaden als versichert anerkannt wird, wird der Versicherer die Schadenregulierung durchführen. Dies kann die Zahlung der Reparaturkosten, den Ersatz des beschädigten Teils oder eine Entschädigung für den Wertverlust des Bootes umfassen. Die genauen Bedingungen und Höhe der Regulierung hängen von den Bestimmungen des Versicherungsvertrags ab.

  5. Reparatur oder Ersatz: Nach der Schadenregulierung kann der Bootseigner die Reparatur des Bootes beauftragen. Es ist wichtig, den Versicherer über die Reparaturpläne zu informieren und gegebenenfalls Genehmigungen oder Auflagen einzuholen. Alternativ kann der Versicherer den Ersatz des beschädigten Bootes ermöglichen, falls dies in der Versicherungspolice vorgesehen ist.

  6. Nachweis der Reparatur: Nach Abschluss der Reparaturen sollte der Bootseigner dem Versicherer den Nachweis der Reparatur in Form von Rechnungen, Quittungen oder Bestätigungen vorlegen. Dies ist wichtig, um die abgeschlossene Schadenregulierung zu bestätigen.

Es ist ratsam, den genauen Ablauf der Schadenabwicklung in der eigenen Versicherungspolice zu überprüfen und bei Unklarheiten direkt mit dem Versicherer zu kommunizieren. Jede Versicherungsgesellschaft kann spezifische Anforderungen und Verfahren haben, die zu befolgen sind. Gerne sind wir von YachtPolish Ihnen bei der Abwicklung behilflich und übernehmen nach der Abtretung des Schadens, gerne die weitere Kommunikation mit der Versicherung.

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