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AGBs

AGB‘s zu Dienstleistungen der Firma Yachtpolish (Inh. B. Eng. Sven Becker) Kappeln

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Gegenstand der Geschäftsbedingung

  1. Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen, Pflegen und Aufbereiten von Booten aller Art.


§2 Terminvereinbarungen

  1. Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien geschlossen.

  2. Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der Yachtaufbereitung/-pflege eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.


§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung

  1. Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens zwei Werktage vor dem Erstellungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

  2. Bei höheren Gewalten und behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig erklärt werden.

  3. Schadensersatzansprüche ergeben sich zwar aus §3.1, nicht aber aus §3.2.

  4. Wenn kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins und nicht zum festgelegtem Zeitpunkt, siehe §3.1, vorliegt, kann die Firma Yachtpolish (Inh. B. Eng. Sven Becker) und deren Mitarbeiter eine Kostenpauschale von 80% des ausgemachten Preises, mindestens aber Euro 20,00 vom Kunden geltend machen.


§4 Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen

  1. Die Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung angegeben sind.

  2. Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung vermerkt werden, da sie sonst ihre Gültigkeit verlieren.

  3. Schriftliche Zahlungsvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar und setzen §4.1 und 4.2außer Kraft.

  4. Schriftliche Zahlungsvereinbarungen nach §4.3  können jederzeit von der (Inh. B. Eng. Sven Becker), ohne nähere Angabe von Gründen, aufgekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat einzuhalten.

  5. Schriftliche Zahlungsvereinbarungen gelten jeweils für sechs Monate. Nach Ablauf dieser sechs Monate verlängert sich eine Zahlungsvereinbarung automatisch um weitere sechs Monate, wenn sie nicht einen Monat zum Ende der Laufzeit aufgekündigt wurde.


§5 Reklamationen

  1. Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden.

  2. Ein Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei der Yachtaufbereitung/-reinigung liegt und keine Mutwilligkeit vorliegt.

  3. Bei berechtigten Reklamationen hat die Firma Yachtpolish (Inh. B. Eng. Sven Becker) für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen.

  4. Reklamationen sind schriftlich vor Ort und unverzüglich vom Geschädigten im Beisein von Yachtpolish (Inh. B. Eng. Sven Becker) zu erbringen.

  5. Bei einer angebrachten Reklamation ist unverzüglich eine Bilddokumentation vom beschädigten Gegenstand zu machen, da sonst die Reklamation ungültig ist.


§6 Haftung und Garantie

  1. Die Firma Yachtpolish (Inh. B. Eng. Sven Becker) übernimmt die volle Haftung bei Schäden, die durch ihre Arbeit am Boot mutwillig oder grob fahrlässig mit dem Boot verursacht wurden, außer §62, 6.3, 6.4.

  2. Bei Lackschäden die durch die Firma Yachtpolish (Inh. B. Eng. Sven Becker) verursacht wurden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken bzw. Lackierungen haben, wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern, sonstigen vorhandenen Oberflächenbeschädigungen etc., kann die Firma Yachtpolish (Inh. B. Eng. Sven Becker) und deren Mitarbeiter nicht zur Verantwortung bzw. Schadensansprüchen gezogen werden.

  3. Bei beschädigtem Bootszubehör wie z. B losem und schadhaften Interieur, Zubehör, das im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht und das durch die Firma Yachtpolish (Inh. B. Eng. Sven Becker) und deren Mitarbeiter beschädigt oder zerstört wird und keine eindeutige Schuld bei der Firma Yachtpolish (Inh. B. Eng. Sven Becker) und deren Mitarbeitern nachzuweisen ist, wird nicht für Ausgleich gesorgt, siehe §5.2.

  4. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken und Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Hierzu muss der Kunde schriftlich in der Auftragsbestätigung informiert werden und akzeptiert mit der AGB diese möglichen Schäden zu seiner Last.

  5. Die Haftung für Schäden, die vor der Aufbereitung am Boot vorhanden waren und durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen, siehe §6.2, 6.3, 6.4.

  6. Die Firma Yachtpolish (Inh. B. Eng. Sven Becker) und ihre Mitarbeiter übernehmen keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Fahrzeug oder Boot schon im vornhinein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Zustand wird der Kunde schon im Beratungsgespräch spätestens aber vor Beginn der Arbeit unterrichtet.


§7 Formalitäten und schriftliche Absicherung

  1. Bevor die Arbeit am Boot des Kunden aufgenommen werden kann, sind vom Kunden Formulare gegenzuzeichnen. Zu diesen Formularen zählen die Auftragsbestätigung und eventuell die Schadensanzeige. Diese dienen der rechtlichen Absicherung der Firma Yachtpolish (Inh. B. Eng. Sven Becker) und deren Mitarbeitern, sowie ihrer Kundschaft.

  2. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.


§8 Preise/Pauschalpreise

  1. Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Bootes vor Beginn der Reinigung.

  2. Preisangaben auf Informationsunterlagen von der Firma Yachtpolish (Inh. B. Eng. Sven Becker) dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall von den Orientierungspreisen abweichen.

  3. Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.

  4. Pauschalpreisvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar. Sie gelten jeweils für die Dauer von sechs Monaten. Nach Ablauf dieser sechs Monate verlängern sie sich  automatisch für weitere sechs Monate. Pauschalpreisvereinbarungen können ohne Angabe von Gründen von einer der beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der regulären Laufzeit aufgekündigt werden.

  5. Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.

  6. Bei starken Verschmutzungen wie z.B. Tierhaaren, Fäkalien, Farben, etc. kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, unabhängig von Pauschalpreisen oder eventuellen Angeboten.

 

§9 Streitschlichtung

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

    Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist:
    Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.,
    www.verbraucher-schlichter.de Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein,


§10 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.

  2. Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.

  3. Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

Änderungen sind vorbehalten. Gerichtstand ist der Sitz von der Firma Yachtpolish (Inh. B. Eng. Sven Becker)

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  • Rumpfpflege Deckspflege

  • Innenreinigung Geruchsbeseitigung

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